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LAN als Streikbrecher bei Giesecke und Devrient

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stoebe

LAN als Streikbrecher bei Giesecke und Devrient Verfasst am: Do, 24.Nov 2005 17:03

Antworten mit Zitat

Hallo,

ungewöhnlich, dass man hier offensichtlich selber verfasste Beiträge liest, die auch noch eine Meinungstendenz erkennen lassen:
http://www.personalorder.de/index.php?sid=84337a7ab7ef1cbe98e40a7c778ceea2&load=2,1&art_id=8768
Ich finde es gut.

Aber zum Thema:
Ich glaube, das ist eine ziemlich brisante Geschichte. Ich habe mal auf der Seite dieser Streikleitung (http://www.hwtips.de/streik/html/aktuell.html) gelesen und da stand folgendes:
"Am Freitag nachmittag wurde der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von ver.di gegen den Einsatz von Leiharbeitern verhandelt. Im für die Firma geltenden Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und dem DGB heißt es: „Mitarbeiter werden nicht in Betrieben eingesetzt, die durch einen rechtmäßigen Arbeitskampf unmittelbar betroffen sind ...“ (§ 17 Abs. 1) Das Gericht entschied jedoch, dass dies gegenüber dem Bundesverband Zeitarbeit und nicht gegenüber dem Einzelunternehmen NEXTIME einzuklagen sei. Dagegen wird ver.di Berufung einlegen und gleichzeitig das Verfahren gegen den Bundesverband Zeitarbeit in Bonn weiterverführen, für das sich das Gericht in Holzkirchen als unzuständig erklärt hat.
"
Dies liest sich etwas anders als das hier veröffentlichte Zitat des BZA-Geschäftsführers ("Der Antrag der Gewerkschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde jedoch letzte Woche vom Arbeitsgericht München abgelehnt. Es spricht also einiges dafür, dass es sich hier um einen normalen, rechtmäßigen Einsatz von Zeitarbeitnehmern handelt.")

Allerdings kann ich verstehen, dass er sich bedeckt hält (bzw. nur die halbe Wahrheit sagt ), da er (bzw. sein Verband) in dieser Sache ja nun selber unverhofft auf der Anklagebank gelandet ist...

Zusammenfassend muss man feststellen, dass es hier um wesentlich mehr als Streikbrecher geht, nämlich darum, dass sich der §17 des BZA-Tarifvertrages augenscheinlich schlecht mit dem AÜG verträgt!

stoebe

Gast

Ja, aber... Verfasst am: Mi, 30.Nov 2005 9:00

Antworten mit Zitat

Hallo,

das sehe ich im Prinzip auch so, aber was mich dabei erstaunt ist, dass verdi gegen den BZA Klage führt... verdi hat den Tarifvertrag, um den es hier geht, doch mit ausgehandelt.... Klagen die jetzt gegen Ihren eigenen Tarifvertrag?

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