Aktuell:

  • Forum
  • Suchen
  • Anmelden
Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
    • Infos zur EU-Überlassung
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Personal Order - Forum

Betriebszugehörigkeit trotz ANÜ?

Auf Beitrag antworten Neues Thema eröffnen Suchen Zur Foren-Übersicht Zur Themen-Übersicht
Autor Beitrag Dieses Thema beobachten
Thomasvonirgendwo

Betriebszugehörigkeit trotz ANÜ? Verfasst am: Fr, 05.Apr 2019 10:42

Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Arbeitgeber möchte meinen Standort schließen und bietet Abfindungen an. Dabei geht es natürlich auch über Betriebszugehörigkeit.
Ich habe hier schon als Student gearbeitet und damals meine Abteilung mit aufgebaut. Zwischendurch wurde ich aber über ANÜ am gleichen Arbeitsplatz eingesetzt.
Der Ablauf war also erst intern in Teilzeit, dann extern über ANÜ in Vollzeit, jetzt wieder intern in Vollzeit.
Das war damals schon ne linke Nummer und jetzt erst recht.
Die Frage ist nun kann man argumentieren, dass die gesamte Zeit, die ich in dem Unternehmen arbeite angerechnet wird oder gibt's da keine Chance?

Vielen Dank
Thomas

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Fr, 05.Apr 2019 11:26

Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ihre Frage, ob die Einsatzdauer als Leiharbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz, den Sie vorher und danach direkt inne hatten, als Betriebszugehörigkeit zählt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierfür sind die Arbeitsverträge einzusehen. Nach Ihrer Schilderung müssten Sie mindestens drei Arbeitsverträge haben, zwei davon mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber, einen mit einem Personaldienstleister/Verleiher.

Soweit das tatsächlich der Fall ist und die Verträge sind korrekt, hat insbesondere der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, besteht für die Zeit als Leiharbeitnehmer kein Arbeitsverhältnis zu Ihrem aktuellen Arbeitgeber und die Zeit ist nicht einzuberechnen. Sie hatten in der Zeit einen Arbeitsvertrag zum Verleiher und es bestand zu dessen Betrieb Betriebszugehörigkeit.

Stellt sich jedoch noch die Frage, wie lange der Einsatz über Arbeitnehmerüberlassung andauerte. Lag zwischen erster und zweiter Direktanstellung nur ein kurzer Zeitraum, kann es trotz Unterbrechung eine Anrechnung der Vorbeschäftigung geben.

Es bedarf also weiterer Informationen um die Frage abschließend zu beantworten. Eventuell hilft Ihnen die Antwort trotzdem bereits weiter.

Neues Thema eröffnen
BACK TO TOP

Software für Verleiher

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software für Entleiher

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2023 Data Projekt GmbH