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Lohnsteuer bei Zeitarbeit im Ausland

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Gast

Lohnsteuer bei Zeitarbeit im Ausland Verfasst am: Fr, 27.Sep 2013 8:01

Antworten mit Zitat

Liebes Expertenteam,

ich bin ratlos. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Mein Freund lebt in Deutschland und arbeitet bei einer deutschen Leiharbeiterfirma. Diese hat ihn nach Holland zum arbeiten geschickt. Er hat immer die deutsche Lohnsteuer gezahlt. Bis jetzt. Jetzt hat er auf einmal eine Sofi-Nummer aus den Niederlanden und die Leiharbeiterfirma zahlt nun keine deutsche Lohn- und Kirchensteuer mehr, sondern führt jetzt die "niederländische" Lohnsteuer ab. Ist das richtig?

Ich möchte nicht das mein Freund nächstes Jahr bei der Einkommensteuererklärung Probleme bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

Gast

DispoGast

Lohnsteuer Niederlande Verfasst am: Fr, 27.Sep 2013 14:48

Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn dein Freund sich in einem Einsatz bei einer deutschen Firma befindet die in den Niederlanden arbeitet und der Einsatz vorraussichtlich (wenn z.B. die Baustellenplanung in diesem Zeitraum liegt) eine Dauer von mehr als 182 Tagen in den Niederlanden andauert muss die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt (Belastingsdeenst) in den Niederlanden abgeführt werden.

Endet der Einsatz vorher muss das deutsche Finanzamt die fällige Lohnsteuer vom Belastingsdeenst in den Niederlanden wiederholen.

Wie es aussieht wenn er an eine niederländische Firma überlassen wird kann ich aus dem Stehgreif nicht konkret beantworten ich vermute das es dort ähnlich aussieht,

Es gibt in den Grenzgebieten aber auch viele Steuerberater, die dir oder deinem Freund in solchen Fragen adäquates Feedback geben können.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

MfG

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