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Branchenzuschlag - Was passiert beim Wechsel
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Packesel | ||
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Saskia Rabenstein |
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Packesel |
Branchenzuschlag - Was passiert beim Wechsel Verfasst am: Di, 24.Sep 2013 10:52 Ich bin jetzt durchgehend 34 Monate in der selben Firma in der Metallbranche und habe mir zwischenzeitlich den vollen Branchenzuschlag erarbeitet. Da jetzt auch die 24 Monats Regelung wegen Übernahme greift und der Betrieb nach 18 Monaten eine mögliche Übernahme prüfen muss, wurde mir jetzt gesagt, dass ich zum 31.10. 13 abgemeldet bin. Wie sieht es dann mit dem Branchenzuschlag aus, den ich mir ja erarbeitet hab? Wenn der wegfallen würde, wären das auf einen Schlag 700€ brutto weniger, geht das überhapt? |
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Packesel |
Verfasst am: Do, 26.Sep 2013 11:15 Eine fundierte Antwort würde mich freuen. |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Do, 26.Sep 2013 13:08 Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie sieht Zuschläge für den jeweiligen Einsatz vor. Ist dieser Einsatz beendet, sind Branchenzuschläge nur dann weiter zu zahlen, wenn es sich lediglich um eine Unterbrechnung des Einsatzes handelt und diese nicht länger als drei Monate andauert. Ist der Einsatz endgültig beendet oder dauert die Unterbrechnung länger, fallen keine Branchenzuschläge mehr an. Bei dem nächsten Einsatz in der Metall- und Elekroindustrie müssen erneut die Wartezeiten zunächst erfüllt sein, bevor Branchenzuschläge zu leisten sind, auch beginnt das Stufenverhältnis von vorn. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob Sie wieder in den selben Betrieb überlassen werden, wenn die Unterbrechnung, wie oben dargestellt, länger als drei Monate gedauert hat. Ist die Abmeldung in Ihrem Fall auf Dauer, erhalten Sie keine Branchenzuschläge mehr. Diese haben Sie für die geleistete Arbeit erhalten, nicht aber für die Zukunft erworben. Über Ihre genauen Vergütungsansprüche hat Ihnen auch Ihr Arbeitgeber Auskunft zu erteilen. |