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Kündigung

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Hombre

Kündigung Verfasst am: Fr, 19.Jul 2013 10:08

Antworten mit Zitat

Hallo,
wir sind ein ANÜ und haben einen Mitarbeiter innerhalb der ersten 6 Monatsfrist also in der Probezeit unter Einhaltung der Kündigungszeiten gekündigt.
Die Kündigung wurde durch den GF am Telefon mit dem Mitarbeiter besprochen. Ich war Zeuge des Telefonats. Am gleichen Tag setzte ich als Personaldisponent die Kündigung auf und schickte sie ab.

Wir haben nun von seinem Rechtsanwalt einen Brief bekommen, nach der die Kündigung aufgrund die Bevollmächtigung zur Kündigung des Personaldisponenten fehlt. Wir haben geantwortet, dass der GF am Telefon die Kündigung ihm mitteilte und ich per GF beauftragt wurde zu kündigen. Außerdem habe ich seit Jahren die Vollmacht Personal einzustellen und zu kündigen. Per Aushang sind an unseren Niederlassungen das Unternehmensorganigramm mit den Kompetenzen und Rechten der Ansprechpartner für jeden auch einsehbar.

Ein weiteres Problem, sollte die Kündigung unwirksam sein, wäre die 6 Monatsfrist abgelaufen. Können wir vorsorglich "hilfsweise" den Mitarbeiter nochmals kündigen falls wir im demnächst anstehenden Gütetermin schlecht aussehen?

Grüße

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Fr, 19.Jul 2013 10:28

Antworten mit Zitat

Grundsätzlich muss einer Kündigung immer die Originalvollmacht beigefügt werden. Zwar kann den Mitarbeitern die Bevollmächtigung des Personaldisponenten auch anderweitig mitgeteilt werden. Dass ihm die Bevollmächtigung bekannt war, hat aber widerrum der kündigende Arbeitgeber zu beweisen, worin in der Praxis Schwierigkeiten bestehen. Der Mitarbeiter könnte in Ihrem Fall vortragen, den Aushang nie gesehen zu haben. Auch kann er nicht wissen, ob er noch aktuell ist. Der Verweis auf den Aushang kann daher nur ein Indiz, nicht aber ein durchgreifendes Argument sein. Eine telefonische Kündigung ist nicht wirksam, sie kann nur schriftlich erfolgen. Ob Sie eine weitere Kündigung erklären sollten bzw. wie die Verteidigung in einem Kündigungsschutzprozess aussehen sollte, kann nur unter Einbeziehung aller Details wie z.B. des Arbeitsvertrags geklärt werden. Gerade weil der Mitarbeiter anwaltlich vertreten ist, werden ggf. noch weitere Ansprüche Urlaub, Zahlungen etc. geltend gemacht. Hier ist dringend der Rat eines Anwalts einzuholen. Auch vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl an Arbeitsrechtsprozessen mit Vergleich und der Zahlung einer Abfindung enden. An dieser Stelle ist der Anwalt durch die fachliche Bewertung der Rechtslage, der bessere Verhandlungspartner.

Hombre

Re: Verfasst am: Fr, 19.Jul 2013 11:07

Antworten mit Zitat

Saskia Rabenstein hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich muss einer Kündigung immer die Originalvollmacht beigefügt werden. Zwar kann den Mitarbeitern die Bevollmächtigung des Personaldisponenten auch anderweitig mitgeteilt werden. Dass ihm die Bevollmächtigung bekannt war, hat aber widerrum der kündigende Arbeitgeber zu beweisen, worin in der Praxis Schwierigkeiten bestehen. Der Mitarbeiter könnte in Ihrem Fall vortragen, den Aushang nie gesehen zu haben. Auch kann er nicht wissen, ob er noch aktuell ist. Der Verweis auf den Aushang kann daher nur ein Indiz, nicht aber ein durchgreifendes Argument sein. Eine telefonische Kündigung ist nicht wirksam, sie kann nur schriftlich erfolgen. Ob Sie eine weitere Kündigung erklären sollten bzw. wie die Verteidigung in einem Kündigungsschutzprozess aussehen sollte, kann nur unter Einbeziehung aller Details wie z.B. des Arbeitsvertrags geklärt werden. Gerade weil der Mitarbeiter anwaltlich vertreten ist, werden ggf. noch weitere Ansprüche Urlaub, Zahlungen etc. geltend gemacht. Hier ist dringend der Rat eines Anwalts einzuholen. Auch vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl an Arbeitsrechtsprozessen mit Vergleich und der Zahlung einer Abfindung enden. An dieser Stelle ist der Anwalt durch die fachliche Bewertung der Rechtslage, der bessere Verhandlungspartner.


Vielen Dank für die Antwort.

AuchGast

Re: Kündigung Verfasst am: Fr, 19.Jul 2013 14:54

Antworten mit Zitat

Hombre hat folgendes geschrieben:

... Außerdem habe ich seit Jahren die Vollmacht Personal einzustellen und zu kündigen. Per Aushang sind an unseren Niederlassungen das Unternehmensorganigramm mit den Kompetenzen und Rechten der Ansprechpartner für jeden auch einsehbar. ...



Hallo,

den Ausführungen von Saskia Rabenstein ist nichts hinzuzufügen.

Lediglich als Gedankenanstoß:
Wer hat den betreffenden Mitarbeiter denn eingestellt? Evtl. erübrigt sich dann jede weitere Erklärung.

Gruß
AuchGast

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