03.08.2005
Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldungszeiträume muss die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen wieder elektronisch erfolgen. Die Finanzverwaltung hat die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert und teilt mit, dass keine Bedenken vorliegen, wonach die elektronische Abgabe nicht mit der Abgabenordnung in Einklang stehe. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.
(Quelle: bbh)