Reisekosten bei Auslandsreisen
17.01.2012
Mit BMF-Schreiben vom 08.12.2011 hat die Finanzverwaltung die neuen Pauschbeträge für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekanntgegeben. Bei Reisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich der anzusetzende Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Ist ein Land in der Übersicht der Finanzverwaltung ausnahmsweise nicht gesondert mit einem Pauschbetrag versehen, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Die genannten Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.
(Quelle: Bundesverband für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter)