01.11.2011
Nun lässt der Bund der Steuerzahler die Besteuerung von Firmenwagen nach der sog. 1 %-Regelung vom BFH überprüfen (Az. VI R 51/11). Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzen darf, muss entweder mit einem Fahrtenbuch oder mit der 1 %-Methode den geldwerten Vorteil versteuern. Für die Berechnung nach der 1 %-Regelung ist der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs anzusetzen. Dieser liegt jedoch deutlich über den handelsüblichen Verkaufspreisen. Im vorgelegten Fall hatte sich ein Arbeitnehmer für einen gebrauchten Dienstwagen entschieden. Mit dem Musterverfahren soll geprüft werden, ob die Heranziehung des Bruttolistenneupreises tatsächlich rechtmäßig ist.
(Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter)