Kein Personalverleih mehr aus dem Ausland in die Schweiz
25.08.2005
Der Personalverleih vom Ausland her soll auch in Ausnahmefällen nicht mehr erlaubt sein. Ohne Gegenstimme unterstützt die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates eine entsprechende Nationalratsmotion.
Das gänzliche Verbot des Arbeitsverleihs durch ausländische Unternehmen soll verhindern, dass flankierende Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping bei der Temporärarbeit umgangen werden. Der Bundesrat hat sich schon im Nationalrat bereit erklärt, die Ausnahmeklausel aus der Verordnung über die Arbeitsvermittlung zu streichen.
Laut Bundesrat sollte der Personalverleih vom Ausland her ursprünglich nur für Ausnahmefälle wie die Entsendung von Putzequipen in Kernkraftwerke ermöglicht werden, wenn die benötigten Arbeitskräfte in der Schweiz nicht angeboten werden. Ein Missbrauch der Ausnahmeregelung als Schlupfloch sei aber nicht auszuschliessen.