Zeitarbeit in Frankreich / Überlassung nach Frankreich
11.08.2005
Frankreich ist weltweit der zweitgrößte Markt für Zeitarbeit – nach den USA, wo ständig mehr als 2 Millionen Menschen bei Arbeitskräfteverleihern beschäftigt sind.
Zeitarbeit ist in Frankreich dann erlaubt, wenn sie der Bewältigung saisonaler oder auftragsbedingter Mehrarbeit dient oder um einen Mitarbeiter der Stammbelegschaft vorübergehend zu vertreten. Die Bezahlung der Zeitarbeiter orientiert sich am allgemein üblichen Verdienst. Bei den meisten Verleih-Agenturen benötigt man als Ausländer eine französische Sozialversicherungsnummer. Sie muss über die Krankenversicherung beantragt werden.
Für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung von Deutschland nach Frankreich ist von Bedeutung, dass zwar keine eigenständige französische Überlassungserlaubnis notwendig ist, jedoch die Anmeldung der Entsendung der Arbeitnehmer beim Inspecteur du Travail vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen hat.