Leiharbeit: Reform des Entsendegesetzes erhöht bürokratischen Aufwand für Entleiher
18.08.2020
Die Kanzlei Noerr beleuchtet auf ihrer Homepage die Folgen der nunmehr in Kraft getretenen Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - insbesondere aus Entleiher-Sicht. Ziel der Reformen ist vor allem die Erhöhung des Arbeitnehmerschutzstandards. Auf Entleiher kommen damit weitergehende Unterrichtungspflichten gegenüber dem Verleiher zu.
So muss bspw. der Entleiher einen im Ausland ansässigen Verleiher über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die in seinem Betrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gelten, informieren (in Textform). Somit soll die Gleichbehandlung sichergestellt werden.
Setzt ein ausländischer Entleiher Arbeitnehmer in Deutschland ein, muss der Verleiher über die Anwendbarkeit deutschen Rechts informiert werden.
Weiterhin sind zuschlagsgewährende Tätigkeiten detailliert zu protokollieren.
Quelle: Kanzlei Noerr / RA Happ / Bild: depositphotos.com ID: 353677638