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Musterverträge - Angebotsdetails:

Bezeichnung: Musterarbeitsvertrag GVP (BAP)
Kategorie: Musterverträge, zuletzt aktualisiert am 13.09.2024 08:09
Dateiname: MusterArbeitsvertragBAP.zip
Preis: 50,00 EUR (zzgl. MwSt. -> 59,50 EUR brutto)
Beschreibung:

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es nach dem Zusammenschluss von BAP und iGZ nur noch den Gesamtverband Personaldienstleister e.V. (GVP) gibt, dieser aber noch keinen eigenen Tarifvertrag verhandelt hat. Nach unseren Informationen laufen die Tarifverhandlungen, sind aber noch nicht abgeschlossen (September 2024). Der Tarifvertrag BAP/DGB gilt daher weiter, sodass auch der hier angebotene Musterarbeitsvertrag BAP weiterhin gültig ist. Nach Abschluss des GVP/DGB Tarifvertrags wird dieser Vertrag entsprechend überarbeitet und aktualisiert. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Musterarbeitsverträge BAP bestehend aus:

Arbeitsvertrag BAP
Einsatzanweisung
Informationsschreiben an Arbeitnehmer nach EU-DSGVO
(Die Muster sind jeweils sofort einsetzbar. Arbeitsvertrag und Einsatzanweisung sind zudem zusätzlich in einer kommentierten Fassung enthalten, in der sich Erläuterungen und rechtliche Ausführungen in Form von Fußnoten befinden.)

Dieses Muster nimmt Bezug auf das BAP / DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung.

Da Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche regelmäßig keine Gewerkschaftsmitglieder sind und damit die Tarifbindung fehlt, erlangt der Tarifvertrag erst durch die Einbeziehung in den Arbeitsvertrag Wirksamkeit, auch wenn der Arbeitgeber seinerseits Mitglied des GVP (BAP) als Tarifpartner ist. Die Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags ist auch bei beidseitig fehlender Tarifbindung möglich.

Die Wiedergabe einzelner tariflicher Regelungen im Arbeitsvertrag dient nur informatorischen Zwecken und führt nicht etwa dazu, dass nur die wiedergegebenen Bestimmungen einbezogen sind.

Die Bezugnahmeklausel umfasst sämtliche Tarifverträge in deren jeweils aktueller Fassung. Nehmen die Tarifvertragsparteien also Änderungen vor, so greifen diese Änderungen unmittelbar für das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Anpassung des Arbeitsvertrags bedarf.

Der Mustervertrag beinhaltet zudem die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die Änderungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Änderung Nachweisgesetz) sowie den BAG Urteilen (16.10.2019 - 4 AZR 66/18 und 16.12.2020 - 5 AZR 131/19), wonach vom gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann mittels Tarifvertrag wirksam abgewichen werden kann, wenn der Tarifvertrag vollständig in Bezug genommen wird. Auf die Umsetzung dieser Urteile achtet auch die Bundesagentur für Arbeit bei ihren turnusmäßigen Betriebsprüfungen in jüngster Vergangenheit verstärkt. Die Änderungen hinsichtlich der Branchenzuschlagstarifverträge und der AÜG-Änderungen vom 01.04.2017 sind selbstverständlich ebenfalls enthalten.


Dieser Musterarbeitsvertrag ist von unserer Partneranwältin Christiane Höppner entwickelt worden. Frau Christiane Höppner ist selbständige Rechtsanwältin in Leipzig, Fachanwältin für Arbeitsrecht und speziell auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung tätig.

Der Mustervertrag wurde unter Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung entworfen. Da Gesetzgebung und Rechtsprechung einem Wandel unterliegen, kann eine Haftung nicht übernommen werden.

Sollten sich Fragen und Probleme nicht anhand der Hinweise klären lassen, sollte Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen werden. Rechtsanwältin Christiane Höppner ist unter 0341/30673740, post@ra-cr.de und www.ra-cr.de erreichbar.

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