Musterarbeitsvertrag GVP ab 01.01.2026
Dieses Muster nimmt Bezug auf das GVP/DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung, geltend ab 01.01.2026. Die Tarifverträge BAP- und iGZ/DGB werden vom GVP/DGB-Tarifwerk abgelöst. Der GVP-TV gilt automatisch an ihrer Stelle. Rechtlich bedarf es daher nicht zwingend einer Anpassung der Arbeitsverträge, es entsteht keine rechtliche Lücke. Gleichwohl ist die Anpassung dringend ratsam, da die Angaben in den Arbeitsverträgen anderenfalls nicht mehr aktuell sind und damit von der Umsetzung in der Praxis, die sich zwingend nach GVP-TV richten muss, abweichen.