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Aktuelle Angebote:

Musterarbeitsvertrag GVP ab 01.01.2026

Dieses Muster nimmt Bezug auf das GVP/DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung, geltend ab 01.01.2026. Die Tarifverträge BAP- und iGZ/DGB werden vom GVP/DGB-Tarifwerk abgelöst. Der GVP-TV gilt automatisch an ihrer Stelle. Rechtlich bedarf es daher nicht zwingend einer Anpassung der Arbeitsverträge, es entsteht keine rechtliche Lücke. Gleichwohl ist die Anpassung dringend ratsam, da die Angaben in den Arbeitsverträgen anderenfalls nicht mehr aktuell sind und damit von der Umsetzung in der Praxis, die sich zwingend nach GVP-TV richten muss, abweichen.

Musterarbeitsvertrag GVP (iGZ)

Der Musterarbeitsvertrag berücksichtigt den typischen Regelungsbedarf im Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer. Er nimmt Bezug auf den iGZ / DGB-Tarifvertrag und kann auch dann verwendet werden, wenn keine Tarifbindung durch Mitgliedschaft im iGZ oder DGB besteht. Dieses Muster nimmt Bezug auf das iGZ / DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es nach dem Zusammenschluss von iGZ und BAP nur noch den Gesamtverband Personaldienstleister e.V. (GVP) gibt, welcher mittlerweile einen eigenen neuen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Dieser sollte ab dem 01.01.2016 angewendet werden und ist ab dem 28.11.2025 hier erhältlich. Bis zu diesem Datum sollten ehemalige iGZ-Mitglieder für neu gegründete Arbeitsverhältnisse den hier vorliegenden Tarifvertrag verwenden.

Musterarbeitsvertrag GVP (BAP)

Dieses Muster nimmt Bezug auf das BAP / DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung. Da Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche regelmäßig keine Gewerkschaftsmitglieder sind und damit die Tarifbindung fehlt, erlangt der Tarifvertrag erst durch die Einbeziehung in den Arbeitsvertrag Wirksamkeit, auch wenn der Arbeitgeber seinerseits Mitglied des BAP als Tarifpartner ist. Die Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags ist auch bei beidseitig fehlender Tarifbindung möglich Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es nach dem Zusammenschluss von iGZ und BAP nur noch den Gesamtverband Personaldienstleister e.V. (GVP) gibt, welcher mittlerweile einen eigenen neuen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Dieser sollte ab dem 01.01.2016 angewendet werden und ist ab dem 28.11.2025 hier erhältlich. Bis zu diesem Datum sollten ehemalige BAP-Mitglieder für neu gegründete Arbeitsverhältnisse den hier vorliegenden Tarifvertrag verwenden.

Fragebogen zur Eingruppierung der Kunden

Der Fragebogen dient der Eingruppierung der Kundenbetriebe in die jeweiligen Branchen. Er kann dem Entleiher vorgelegt oder in Zusammenarbeit mit ihm ausgefüllt werden.

Mustervertrag Arbeitnehmerüberlassung

Dieses Muster richtet sich nach den rechtlichen Anforderungen an einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und regelt den Grundfall der gewerblichen Überlassung von Arbeitskräften.

Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Dieses Muster richtet sich nach den rechtlichen Anforderungen an einen Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und regelt den Grundfall der gewerblichen Überlassung von Arbeitskräften. Vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Rahmenvertrag für eine Vielzahl von Überlassungen und enthält die Regelungen, die für jede Überlassung gleich sind.

Musterarbeitsvertrag für Personaldisponenten

Dieser Mustervertrag beinhaltet den typischen Regelungsbedarf eines Arbeitsverhältnisses mit einem Personaldisponenten. Die AÜG-Änderungen zum 01.04.2017 sind berücksichtigt - ebenso wurde ein Informationsschreiben an Arbeitnehmer nach der EU-DSGVO (Mai 2018) ergänzt. Ebenfalls beinhaltet der Mustervertrag die Änderungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union zum 01.08.2022.

Musterarbeitsvertrag für Mitarbeiter ohne Tarifbindung

Diese Formulare sind allgemein gehalten, ohne direkten Bezug zur Zeitarbeit. Sie sollen unser Angebot an verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorlagen um eine Basisvariante ergänzen. Diese gilt für ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten ohne Tarifbindung, ist aber ebenfalls auf ein Arbeitsverhältnis mit internen Mitarbeitern anwendbar. Der Mustervertrag beinhaltet die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere die Änderungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union zum 01.08.2022.

Online-Modul zur Bewerbererfassung und -verwaltung (optional mit Schnittstelle zur Bundesagentur für Arbeit)

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Zusatzvereinbarung Auslandsentsendung

Diese Mustervereinbarung beinhaltet den typischen Regelungsbedarf zur Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland.

Personalverwaltung

Dieses Musterpaket enthält Formulare für die tägliche Personalverwaltung

Musterarbeitsvertrag equal-pay / equal-treatment

Der Musterarbeitsvertrag berücksichtigt den typischen Regelungsbedarf im Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer und beinhaltet dafür die aktuelle Rechtsprechung. Er nimmt auf keinen Tarifvertrag der Zeitarbeit Bezug, sondern wendet das gesetzliche equal-pay / equal-treatment-Prinzip zur Gleichbehandlung des Leiharbeitnehmers mit einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb an.

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