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Informationen International (273):

Neustrukturierung der Arbeitsverwaltung in anderen Ländern

12.09.2005

In der politischen und wissenschaftlichen Diskussion wird meist auf den erfolgreichen Umbau der Arbeits- und Sozialverwaltungen in den beschäftigungspolitisch erfolgreichen Länder Großbritannien, Dänemark und Niederlande verwiesen, die es in den 90er Jahren geschafft haben, ihre Arbeitslosenraten zu halbieren.

Großbritannien

In Großbritannien begann im Jahr 2001 die grundlegende Umstrukturierung der Arbeits- und Sozialverwaltung. Arbeitsvermittlung und Leistungsbehörde wurden auf ministerieller Ebene im neu geschaffenen „Department for Work and Pensions“ (DWP) zusammengeführt. Auf der operativen Ebene wurden die „Jobcenter Plus“ als einheitliche Anlaufstelle für alle Empfänger von Sozialleistungen geschaffen (Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe). Im Rahmen der „welfare-to-work“-Politik (Arbeit statt Sozialleistungen) der britischen Labour-Regierung zielt die Organisationsreform in Großbritannien vorrangig auf die Aktivierung der hohen Zahl „inaktiver“ Leistungsbezieher und weniger auf eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Diese konnte bereits zwischen 1993 und 2001 halbiert werden. Im Jahr 2003 gab es aber rd. 6,4 Millionen Transferbezieher, wovon lediglich 13 % offiziell als arbeitslos registriert waren (Knuth et al. 2004). Das britische System des „Public Employment Service“ mit rd. 90 000 Mitarbeitern stellt sich nach der Reform als zentral verwaltetes, durch Kontrakte mit der Regierung gesteuertes „One-Stop-Shop“ Modell dar. Es ist als „single gateway“* für alle Bezieher von Sozialleistungen im erwerbsfähigen Alter zuständig (Konle-Seidl 2002).

Niederlande

Auch in den Niederlanden wurde im Jahr 2002 eine institutionelle Strukturreform durchgeführt, die das Ziel hat, eine Art „One-Stop-Agency“ für alle Transferbezieher (Arbeitslose, Erwerbsunfähige, Sozialhilfeempfänger) zu schaffen. Im Zentrum der Reform steht die Etablierung der „Zentren für Arbeit und Einkommen“ (CWI), die als „Türwächter“ den Zugang zu allen Sozialleistungen kontrollieren sollen. In seiner Struktur ähnelt das niederländische Modell stark dem eingangs dargestellten „Drei-Säulen-Konzept“.Die CWI (Zentren für Arbeit und Einkommen) fungieren als Drehscheibe zwischen den Dienstleistungen der verschiedenen Organisationen: den Geldleistungsträgern (Sozialversicherung und Kommunen), den Dienstleistungsträgern (private und gemeinnützige Reintegrationsdienste) und zwischen den Kunden (Arbeitgebern und Arbeitnehmern). Die 131 CWI unterstehen unmittelbar der „Zentralorganisation für Arbeit und Einkommen“ des Arbeitsministeriums.
Die CWI überprüfen den Leistungsanspruch sowohl auf Versicherungsleistungen als auch auf Sozialhilfe und schätzen die Distanz der Arbeitssuchenden zum Arbeitsmarkt ein („Profiling“).
Die Anträge werden nach Prüfung der Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet. Die CWI vermitteln selbst nur noch „leichte Fälle“ und verweisen die schwereren Fälle entsprechend dem konkreten Leistungsanspruch an die Träger der Sozialversicherung (UWV) bzw. an die Kommunen, die wiederum Private mit der Vermittlung dieser Zielgruppen beauftragen („Contracting out“). Vor der Reform war das System wegen der institutionellen Zersplitterung schwer steuerbar. Das Nebeneinander von Leistungsverwaltung durch die Sozialversicherungen und von öffentlicher Arbeitsvermittlung, oft als “Herberge von Karteileichen“ gescholten, war unpraktikabel. Die Zusammenführung der verschiedenen Träger der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu einer Dachorganisation (UWV) und die Bildung der CWI sollte die starke „Versäulung“ der holländischen Arbeits- und Sozialversicherungsverwaltung auflösen. Die Sozialhilfe blieb in der Hand der Kommunen. Die staatlichen CWI überprüfen aber im Sinne ihrer „Türwächterfunktion“ auch den Anspruch auf Sozialhilfe. Anders als in Deutschland werden Anträge auf Sozialleistungen erst nach Prüfung der Vermittlungs- und Arbeitsmöglichkeiten angenommen („Arbeit vor Transfer-Einkommen“). Der neu geschaffene institutionelle „One-Stop-Shop“ wird durch Kontrakte auf verschiedenen Ebenen gesteuert. Die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen wurde in dem Sinne „privatisiert“, dass sich private bzw. aus staatlichen Strukturen heraus privatisierte Dienstleister im Wettbewerb um Integrationsaufträge auf der Basis von Erfolgshonoraren bewerben müssen.

Dänemark

Im dritten beschäftigungspolitischen Musterland, in Dänemark, wurde erst vor kurzem mit einem grundlegenden Umbau der Vermittlungsdienste begonnen. Mit der Reform „Mehr Menschen in Arbeit“ wurde im Jahr 2002 ein Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik eingeleitet, der auf die Erhöhung des effektiven Arbeitsangebots und die Integration des „harten Kerns“ von schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen zielt. Im Frühjahr 2004 wurde mit einer Pilotphase die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern eingeleitet. Bis 2007 sollen flächendeckend gemeinsame Job-Zentren der Arbeitsverwaltung und Kommunen entstehen, in denen Arbeitslosengeldbezieher und Sozialhilfeempfänger gemeinsam betreut werden. Seit 2003 setzt man auch in Dänemark – nach holländischem Vorbild – auf eine stärkere Auslagerung der Arbeitsvermittlungstätigkeit an private Anbieter (Breedgard et al. 2005).


* Aufgrund der überwiegend steuerfinanzierten sozialen Sicherheit in Großbritannien gibt es auch keine Trennung der Zuständigkeiten zwischen Kommunen und staatlicher Sozialleistungsbehörde. Damit waren die Voraussetzungen für die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für alle Arbeitssuchenden wesentlich günstiger als in Ländern mit einem gemischten,
beitragsfinanzierten (Arbeitslosenversicherung) und steuerfinanzierten (Sozialhilfe) System wie in Deutschland oder in den Niederlanden.


(Quelle: IAB Kurzbericht 15/2005)

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