Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-International
  • News International

Informationen International (273):

Zeitarbeit in Belgien

11.08.2005

In Belgien hat Zeitarbeit seit den 70er Jahren, und damit auch Arbeitnehmerüberlassung, stetig an Bedeutung gewonnen und ist - auch auf Seiten der Gewerkschaft - eine befürwortete Beschäftigungsform. Gegenwärtig sind ca. 17% der 400000 Zeitarbeiter Leiharbeitnehmer. Regelungen zu Leiharbeit finden sich in regionalen und nationalen Gesetzen sowie in Tarifverträgen. Leihunternehmen, die sowohl von Privatunternehmen oder dem Staat betrieben werden können, bedürfen auch in Belgien einer Erlaubnis, für welche das Leihunternehmen neben der allgemeinen Zuverlässigkeit hinsichtlich der Erfüllung von sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Pflichten ein Eigenkapital von 30987 Euro vorweisen muss. Leiharbeitnehmer sind über einen Sozialfond, der vom Joint Industrial Committee (JIC) für Leiharbeit begründet wurde, vor Zahlungsschwierigkeiten der Verleiher geschützt. Da Belgien in arbeitsrechtlicher Hinsicht dem „Modell 1“ folgt, ist wegen der Befristung die Überlassung unter Berücksichtigung der europarechtlichen Befristungs-Richtlinie nur bei einem von drei gesetzlich geregelten Sachgründen möglich. Als Besonderheit der belgischen Regelung ist hervorzuheben, dass für jede Überlassung die Zustimmung der im Entleiherunternehmen vertretenen Gewerkschaft oder, falls eine solche nicht vertreten ist, die Zustimmung des Sozialfonds erforderlich ist. Die maximale Überlassungsdauer kann je nach Fallgestaltung von einem bis zu sechs Monaten, jeweils mit Verlängerungsmöglichkeit, betragen. In sozialversicherungs) rechtlicher Hinsicht sind in Belgien Leiharbeitnehmer „normalen“ Arbeitnehmern gleichgestellt und haben wie diese Anspruch auf Sozialleistungen.

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
zurück

Archiv-Suche

Suche starten

Software für Ihren Erfolg

Software Zeitarbeit
Personal-DIALOG Die Software für erfolgreiche und professionelle Personalarbeit.
perLIOS Die Verwaltungssoftware für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal
Personal-DIALOG Mobil Die mobile Ergänzung für Personal-DIALOG als Webportal und/ oder mobile App.
Bewerber-Online Das Webportal für modernes Bewerber-Management.
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH