Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-Entleiher
  • Entleiher - News

Entleiher - News

Leiharbeitnehmer müssen nicht als Streikbrecher arbeiten - BAG Revisionen zurückgenommen

14.04.2015

Das Bundesarbeitsgericht sollte heute der Frage nachgehen, ob Arbeitgeber bei Streiks während Tarifauseinandersetzungen Leiharbeiter einsetzen dürfen und ob sich Zeitarbeiter gegen den Einsatz als Streikbrecher wehren können (1 AZR 792/13 und 1 AZR 793/13, wir berichteten). Laut BAG Pressemitteilung sind die Termine jedoch aufgehoben worden, nachdem der Arbeitgeber die Revision zurückgenommen hat. Somit bleibt es bei folgender Entscheidung des LAG Baden-Württemberg: Das Leistungsverweigerungsrecht schützt nur vor einem Einsatz beim bestreikten Entleiher, nicht vor einem Einsatz beim nicht bestreikten Verleiher. Übernimmt ein Verleiher vom bestreikten Unternehmen (hier der Entleiher) die bestreikte Produktion/Dienstleistung, kann der Arbeitnehmer des Verleihers die Arbeitsleistung nach den Grundsätzen, wie sie bei "direkter Streikarbeit" gelten, verweigern. Das heißt: das Recht zur Verweigerung von Streikarbeit kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Verleiher für den fraglichen Streiktag keinen Auftrag zur Gestellung von Personal, sondern einen Auftrag zur Erbringung der Dienstleistung erhält.

(Quelle: Kanzlei Templin und Thiess)

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
zurück

Archiv-Suche

Suche starten

Software für Ihren Erfolg

Software Zeitarbeit
Personal-DIALOG Die Software für erfolgreiche und professionelle Personalarbeit.
perLIOS Die Verwaltungssoftware für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal
Personal-DIALOG Mobil Die mobile Ergänzung für Personal-DIALOG als Webportal und/ oder mobile App.
Bewerber-Online Das Webportal für modernes Bewerber-Management.
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH