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BAG: Verbot des unbefristeten Entleihs bleibt erneut ohne Sanktion

05.06.2014

Der 9. Senat des BAG hatte am 3. Juni erneut darüber zu befinden, ob ein unbefristet überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Die Rechtsanwaltskanzlei Templin & Thiess, welche die Kläger (mehrere Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg) vertrat, berichtet über den Fall. Die Leiharbeitnehmerinnen werden seit 5 - 7 Jahren von einer konzerneigenen Personalservicegesellschaft unbefristet überlassen. Der Gesetzgeber, so das Bundesarbeitsgericht, habe jedoch davon abgesehen, das Verbot der dauerhaften Überlassung mit einer ausdrücklichen Rechtsfolge bzw. Sanktion zu versehen. Im Gesetzgebungsverfahren sei dies überlegt worden, letztlich habe man sich aber dagegen entschieden. Über diesen gesetzgeberischen Willen könne sich das BAG nicht hinwegsetzen. Die Kanzlei hat nun den Entwurf einer Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der absichtlichen Nicht-Umsetzung einer verbindlichen EU-Richtlinie (Art. 10 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2008/104/EG) entworfen und erwägt eine Musterklage.

(Quelle: Kanzlei Templin & Thiess)

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