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Musterverträge - Angebotsdetails:
| Bezeichnung: | Musterarbeitsvertrag GVP ab 01.01.2026 |
| Kategorie: | Musterverträge, zuletzt aktualisiert am 28.11.2025 12:11 |
| Dateiname: | MustervertraegeGVP.zip |
| Preis: | 50,00 EUR (zzgl. MwSt. -> 59,50 EUR brutto) |
| Beschreibung: |
Dieses Muster nimmt Bezug auf das GVP/DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung, geltend ab 01.01.2026. Die Tarifverträge BAP- und iGZ/DGB werden vom GVP/DGB-Tarifwerk abgelöst. Der GVP-TV gilt automatisch an ihrer Stelle. Rechtlich bedarf es daher nicht zwingend einer Anpassung der Arbeitsverträge, es entsteht keine rechtliche Lücke. Gleichwohl ist die Anpassung dringend ratsam, da die Angaben in den Arbeitsverträgen anderenfalls nicht mehr aktuell sind und damit von der Umsetzung in der Praxis, die sich zwingend nach GVP-TV richten muss, abweichen. Da Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche regelmäßig keine Gewerkschaftsmitglieder sind und damit die Tarifbindung fehlt, erlangt der Tarifvertrag erst durch die Einbeziehung in den Arbeitsvertrag Wirksamkeit, auch wenn der Arbeitgeber seinerseits Mitglied des GVP als Tarifpartner ist. Die Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags ist auch bei beidseitig fehlender Tarifbindung möglich. Die Wiedergabe einzelner tariflicher Regelungen im Arbeitsvertrag dient nur informatorischen Zwecken und führt nicht etwa dazu, dass nur die wiedergegebenen Bestimmungen einbezogen sind. Die Bezugnahmeklausel umfasst sämtliche Tarifverträge in deren jeweils aktueller Fassung. Nehmen die Tarifvertragsparteien also Änderungen vor, so greifen diese Änderungen unmittelbar für das Arbeitsverhältnis ohne, dass es einer Anpassung des Arbeitsvertrags bedarf. Der Mustervertrag beinhaltet zudem die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die Änderungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Änderung Nachweisgesetz) sowie den BAG Urteilen (16.10.2019 - 4 AZR 66/18 und 16.12.2020 - 5 AZR 131/19), wonach vom gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann mittels Tarifvertrag wirksam abgewichen werden kann, wenn der Tarifvertrag vollständig in Bezug genommen wird. Auf die Umsetzung dieser Urteile achtet auch die Bundesagentur für Arbeit bei ihren turnusmäßigen Betriebsprüfungen in jüngster Vergangenheit verstärkt. Dieser Musterarbeitsvertrag ist von unserer Partneranwältin Christiane Höppner entwickelt worden. Frau Christiane Höppner ist selbständige Rechtsanwältin in Leipzig, Fachanwältin für Arbeitsrecht und speziell auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Der Mustervertrag wurde unter Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung entworfen. Da Gesetzgebung und Rechtsprechung einem Wandel unterliegen, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Sollten sich Fragen und Probleme nicht anhand der Hinweise klären lassen, sollte Kontakt zu einem Spezialisten aufgenommen werden. Rechtsanwältin Christiane Höppner ist unter 0341/30673740, post@ra-cr.de und www.ra-cr.de erreichbar. |
| Stand: | zuletzt aktualisiert am 28.11.2025 12:11 |
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