Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten
27.06.2024
Zuschläge für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regulären Arbeitszeit geleistet und separat vergütet werden, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit bemisst sich dabei nach dem Arbeitslohn für die reguläre Arbeitszeit und nicht nach dem Entgelt für den Bereitschaftsdienst.
Diese aktuell veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht im Gegensatz zu einem früheren BFH-Urteil aus dem Jahr 2002 und könnte weitreichende Folgen für die Besteuerung von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste haben.
(BFH-Urteil vom 11.4.2024, Az. VI R 1/22)
Quelle: www.steuertipps.de