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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Formvorschriften für Geschäftsbriefe nun auch für E-Mails verpflichtend
01.02.2007
Zu Jahresbeginn sind neue rechtliche Vorschriften in Kraft getreten, welche an E-Mails die gleichen formalen Anforderungen stellen wie an herkömmliche Geschäftsbriefe. Betroffen sind davon Unternehmen, die im Registergericht eingetragen sind, z. B. eine GmbH oder AG. Bisher mussten lediglich Geschäftsbriefe gewisse Mindestinformationen enthalten, wie beispielsweise die Angaben zur Firma und des zuständigen Registergerichts. Diese Regelungen wurden nun auf die elektronische Korrespondenz ausgedehnt. Das heisst, dass nun jede nach außen gerichtete E-Mail diese Angaben enthalten muss. Davon ausgenommen sind lediglich E-Mails, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung versandt werden und ausgefüllte Formulare beinhalten.
zum Thema: entsprechender Passus des GmbH-Gesetzes
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