Neuer Gefahrtarif Zeitarbeitsbranche beschlossen
15.12.2006
Die Vertreterversammlung der VBG hat den neuen Gefahrtarif für die Zeitarbeitsbranche genehmigt. Neu ist, dass die Dienstleistungsberufe wie z. B. Ingenieure, Techniker, Gesundheitspersonal etc. mit dem kaufmännischen Personal eine Gefahrklasse, mit der Bezeichnung: „Beschäftigte in Dienstleistungsberufen sowie Stammpersonal“ bilden. Alle übrigen Berufe kommen in die zweite Gefahrklasse. Erfreulich ist, dass die Gefahrklasse für die gewerblichen Berufe um fast 20 % von 10,66 auf 8,56 sinkt.
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