Mindestlohn von 8,84 ab 2017 auch in der Zeitarbeit vollumfänglich gültig
18.10.2016
Wie berichtet, steigt der allgemeingültige Mindestlohn ab dem 01.01.2017 auf 8,84 Euro pro Stunde. Da die Verordnung über die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit, welche eine Mindestvergütung von 8,50 Euro im Tarifgebiet Ost vorsieht, zum 31.12.2016 ohne Nachwirkung endet, greift ab dem 01.01.2017 der Mindestlohn vollumfänglich auch für die Zeitarbeit. Die Vergütung muss ab diesem Termin also mindestens 8,84 Euro betragen. Auswirkungen hat dies also insbesondere für Beschäftigte, welche Entgelte nach den Tarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB erhalten und in die Entgeltgruppen 1 und 2 (Tarifgebiet Ost) eingruppiert sind. Diese Entgelte müssen ab 01.01.2017 entsprechend auf das Mindestlohnniveau erhöht werden.
Quelle: personalorder.de