Juristen halten Kriterienkatalog im Referentenentwurf für missglückt
25.01.2016
Zum Referentenentwurf zur "Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" haben die Juristen Prof. Dr. Baeck, RA Dr. Winzer und RAin Dr. Kramer in der Fachzeitschrift NZG eine juristische Abhandlung und Bewertung veröffentlicht. Insbesondere mit Blick auf den umstittenen Kriterienkatalog Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zu Werk-/Dienstverträgen kommen die Autoren dabei zu dem Schluß, dass die geplanten Regelungen "weit über die Festlegungen im Koalitionsvertrag hinausgehen, missglückt und für die Abgrenzung nicht hilfreich" seien. Die definierten Regelungen helfen nicht, Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher von Werk- oder Dienstverträgen abzugrenzen. In den nächsten Tagen wird die Vorlage eines überarbeiteten Gesetzentwurfes erwartet. Minsiterin Nahles hat dafür jedoch bereits verlauten lassen, an dem umstrittenen Kriterienkatalog festhalten zu wollen.
(Quelle: Jurion)