BAG: Zweifel über Verjährung von Equal Pay-Ansprüchen ausgeräumt
18.12.2014
Das BAG hat erneut über die Verjährung von Equal Pay-Ansprüchen in CGZP-Fällen entschieden, konkret ging es um Ansprüche für die Jahre 2004 und 2005, die erst im Jahr 2011 eingeklagt worden sind (Az. 5 AZR 8/13). Wer das Thema auf Seiten der Personaldienstleister verfolgt hatte, meinte bislang gut schlafen zu können, da das BAG bereits am 20.11.2013 (Az. 5 AZR 776/12) entschieden hatte, dass für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist allein der Zeitpunkt entscheidend sei, an dem die Arbeit geleistet worden sei. Am 29.10.2014 hatte jedoch der BGH das Gegenteil zur BAG-Rechtsprechung entschieden. Die Verjährungs beginne bei einer Rechtsprechungsänderung erst mit Eintritt dieser Änderung und nicht bereits bei Anspruchsentstehung zu laufen (Az. XI ZR 348/13). Dennoch hat das BAG im aktuellen Verfahren die dreijährige Regelverjährung der Equal Pay-Ansprüche (CGZP) bestätigt und als Fristbeginn den Zeitpunkt der Tätigkeit und nicht den der Rechtsprechungsänderung angenommen.
(Quelle und Details: Kanzlei HK2)