LAG Hamburg: Abzug von AZK-Stunden bei einsatzfreien Zeiten ist rechtens
22.09.2014
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Grundsatzentscheidung (Az. 5 AZR 483/12) des Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass bei einsatzfreien Zeiten diese mit Stunden vom Arbeitszeitkonto aufgerechnet werden können. Geklagt hatte eine Leiharbeiterin, bei welcher zwei längere einsatzfreie Zeiträume mit Zeitstunden ausgeglichen wurden. Die Revision gegen das Urteil hat das LAG Hamburg nicht zugelassen.
(Quelle: Unternehmensberatung Edgar Schröder )