BAP und iGZ protestieren gemeinsam gegen erschwerten Zeitarbeits-Einsatz in Hamburger Pflegebranche
09.04.2014
Zum Jahreswechsel endete die Übergangsfrist für den Einsatz von Zeitarbeitskräften in Hamburger Wohneinrichtungen. Seitdem darf sogenanntes einrichtungsfremdes Personal nur noch zeitlich begrenzt in Ausnahmesituationen eingesetzt werden. Eine Ausnahmesituation ist laut Verordnung dann gegeben, wenn der Personalengpass nicht absehbar und unvermeidlich war. Ein Einsatz von Zeitarbeitskräften in Urlaubszeiten ist also nicht mehr möglich. Zudem muss der Zeitarbeitseinsatz umgehend beendet werden, wenn wieder Stammpersonal zur Verfügung steht. iGZ und BAP fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Streichung des entsprechenden Paragraphen, der weder mit der Hamburger Verfassung, noch mit dem Grundgesetz oder der Zeitarbeitsrichtlinie der EU zu vereinbaren sei.
Hier finden Sie die Erklärung im Wortlaut.
(Quelle: BAP / iGZ)