Voller Ersatzruhetag - auch wenn am Feiertag nur kurz gearbeitet wurde
21.04.2022
Arbeitgeber müssen einen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr dauernden Ersatzruhetag gewähren, wenn an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag gearbeitet wurde - selbst wenn der Arbeitnehmer am Feiertag nur für einen kurzen Zeitraum gearbeitet hat. Im vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall (10 AZR 641/19) endete die Nachtschicht zwischen 2:00 und 3:30 Uhr am Morgen. Laut dem BAG reicht es nicht aus, wenn eine Ruhezeit von 24 Stunden gewährt werde, sondern der Ersatzruhetag muss zwischen 0:00 Uhr und 24:00 komplett arbeitsfrei sein.
Tarifliche Regelungen können hiervon jedoch abweichen.
Quelle: Juraforum / Bild: depositphotos.com ID: 506166132
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