Skurrile Konstellation bei Equal-Treatment mit Elektro-Dienstwagen
11.03.2022
Eine reichlich skurrile Konstellation zeigt die spezialisierte Anwaltskanzlei HK2 bezüglich Equal-Treatment auf. Es ist ja bekanntermaßen in der Praxis nicht selten so, dass Vergünstigungen für Stamm-Mitarbeiter, welche nicht direkte Lohn- bzw. Gehaltszahlung darstellen, an Leiharbeitnehmer im Rahmen von Equal-Treatment in Form von erhöhtem Entgelt gewährt werden.
Eine sehr spezielle Handhabung ergibt sich jedoch unter Umständen bei Firmenwagen, die zur privaten Nutzung überlassen werden. Dabei wird ja grundsätzlich ein gewisser Prozentsatz des Listenpreises monatlich als fiktives Einkommen behandelt. Im Ergebnis erhält der Leiharbeitnehmer bei Equal Treatment diese Summe als zusätzliches Bruttoeinkommen. Bis Ende 2019 betrug dieser Prozentsatz generell 1%. Dies bedeutet, dass bei einem angenommenen Listenpreis von 40.000 Euro einem vergleichbaren Leiharbeitnehmer im Rahmen von Equal-Treatment ein zusätzlicher Lohn von monatlich 400 Euro gewährt werden muss, insofern ihm kein physischer Dienstwagen gestellt wird.
Seit Anfang 2020 hat nun aber der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, nach der Elektroautos nur noch mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert werden müssen, also statt 1% des Listenpreises monatlich nur 0,25%. Dies wiederum führt nun dazu, dass dem vergleichbaren Leiharbeitnehmer nur 100 Euro zusätzlicher Lohn gewährt werden müssen - wenn der Stammmitarbeiter ein 40.000 Euro teures Elektroauto anstatt eines Verbrenners gestellt bekommt.
Die HK2-Anwälte kommentieren: "In beiden Fällen hat der Arbeitnehmer keinen Gebrauchsvorteil, kassiert aber für den nicht vorhandenen Verbrenner 300 € mehr. Da freut man sich doch, wenn man bei einem Umweltsünder eingesetzt wird."
Quelle: Kanzlei HK2 / Bild: depositphotos.com ID: 53053501
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