Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit kritisiert geplante Mindestlohn-Erhöhung - Übergangsregelung als Minimalforderung
26.01.2022
Nach dem jüngsten Entwurf zum Mindestlohnerhöhungsgesetz soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöht werden. Die zum 1. Juli durch die Mindestlohnkommission vorgesehene Anpassung auf 10,45 Euro wird zuvor ebenfalls noch umgesetzt.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, Sven Kramer: „Der Entwurf greift in erheblicher Weise in die Arbeit der Mindestlohnkommission und in die Tarifautonomie ein. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die neue Regierung durch eine politisch festgesetzte Vorgabe die Arbeit der Mindestlohnkommission konterkariert und die Tarifautonomie geringschätzt. Insbesondere in der Zeitarbeitsbranche haben wir zusammen mit den Einzelgewerkschaften beim DGB gezeigt, dass die Lohnfindung über fair austarierte Tarifverträge gut funktioniert. [...]
Auch lässt der BMAS-Referentenentwurf die Frage völlig ungeklärt, wie die bestehenden Tarifverträge bis zum Inkrafttreten des neuen Mindestlohnes bereits am 1. Oktober angepasst werden sollen, weil das gesamte Lohngefüge durch die Tarifpartner neu auszuhandeln wäre. In allen vom neuen Mindestlohn betroffenen Branchen etwa 200 neue Tarifverträge bis zum Oktober zu verhandeln, wird kaum gelingen. Daher wäre das Mindeste eine Übergangsregelung zu schaffen, die es ermöglicht, hier geordnete Verfahren ohne Brüche zu schaffen. Nur dann wird es auch in der Zeitarbeitsbranche gelingen, wie bisher einvernehmliche Lösungen zu erzielen.“
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 8167463
Kommentare (2)
honk
06.02.2022 15:54 Uhr Antworten
Das ist bestimmt sehr hart für die Zeitarbeitsunternehmen, die Provision, pro Stunde muss ja auch angepasst werden!
Aber wenn die Zeitarbeit, wirklich nur eine kleine Nische auf dem Arbeitsmarkt ist, muss die da durch, wie die anderen Branchen auch.
Diese Sozialpartner sollten besser darüber nachdenken, wie der derzeitige Abstand von Mindestlohn und Tariflohn künftig beibehalten werden kann.
Personaldienstleister
22.03.2022 15:05 Uhr Antworten
Hallo Herr Honk,...
Sie sind sicher mit den gesamten Entwicklungen der Zeitarbeit der letzten Jahre nicht ganz vertraut. Eine Mindestlohndebatte, gibt es in den Tarifverträgen der Zeitarbeit schon seit Jahren nicht mehr. Im Gegenteil: Die Vergütung ist gegenüber dem geltenden Mindestlohn sogar als lukrativ anzusehen.
Sicher haben Sie die fast jährlich gestiegenen Entgelte, die Aufstockung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Verkürzung des Anspruchszeitraumes für 30 Tage Erholungsurlaub oder die sichergestellten 90% Deckelung eines "Festangestellten" im Kundenbestrieb übersehen. Vielleicht ist auch nicht ganz klar, dass die meisten Personaldienstleister ihre Mitarbeiter*innen mit einem umfangreichen Paket an Arbeitssachen (ich spreche nicht von der verbindlichen persönlichen Schutzausrüstung) ausstatten, die regelmäßig von den Kollegen*innen kostenfrei übergeben werden. Mütze, Schal, Pullover, Jacken, Handschuhe, usw usw usw - was könnte ich so alles aufzählen.
Oder Bezuschussung für Öffentliche Verkehrsmittel, ja sogar eigens eingerichtete Shuttle-Flotten zur Überführung an den Arbeitsplatz. Monatliche Kosten für Fahrzeuge, Fahrzeugführer, Instandhaltung, Bildungskosten Personenbeförderung, Sicherheitsmaßnahmen Corona, Meldepflichten an Behörden oder Weiterbildungsmaßnahmen und sonstiger, täglich anfallender Herausforderungen...
Ja, sie haben so recht :
Ein Herabbrechen von der Spanne "Mindestlohn" zum "Tariflohn" ist gewiss die größte Sorge, die die Zeitarbeitsunternehmen auf der ganzen Welt dieser Tage für am Wichtigsten halten !
Danke, dass Sie sich so umfangreich mit unserer Branche beschäftigen und darin genau so firm sind, wie ich beim Thema Motorentechnik oder Differentialgleichung.