Große Koalition einigt sich bei Streit um Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie
30.11.2020
Im Streit um das geplante und umstrittene Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie haben die Partner der GroKo eine Einigung erzielt. Im Wesentlichen konnten sich Arbeitsminister Heil mit seinen Verbotsplänen durchsetzen, die Union konnte eine partielle Übergangsregelung erstreiten.
Der Kompromiss sieht vor, dass ab dem 01.01.2021 in der Fleischindustrie in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten keinerlei Werkverträge mehr möglich sein werden. Ab 01.04.2021 wird auch keine Arbeitnehmerüberlassung mehr möglich sein.
Eine von CDU/CSU forcierte Ausnahme- bzw. Übergangsregelung sieht vor, dass für fleischverarbeitende Betriebe wie etwa Wursthersteller (also keine Schlacht- und Zerlegungsbetriebe) noch bis 2023 im engen Rahmen Arbeitnehmerüberlassung erlaubt sein soll.
Dabei handelt es sich um eine Tariföffnungsklausel. Grundlage ist also zunächst die Zustimmung der Gewerkschaften. Die zuständige Gewerkschaft NGG ließ zunächst offen, ob sie für eine solche Vereinbarung zur Verfügung steht.
Selbst wenn dies der Fall ist, gibt es deutliche Einschränkungen: der Einsatz ist auf maximal 4 Monate begrenzt. Vorangegangene Einsätze innerhalb der letzten 6 Monate werden dafür addiert. Zudem sollen vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen und Löhne wie für die Stammbelegschaft gewährt werden. Die Quote der Leiharbeitnehmer darf gemessen am Arbeitszeitvolumen höchstens 8% betragen.
Das Gesetz soll noch Mitte Dezember in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit BAP und iGZ zeigten sich in ersten Statements eher zerknirscht.
BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter gab zu Protokoll: „Der Kompromiss der Regierungskoalition bedeutet das Verbot der Zeitarbeit spätestens in drei Jahren, faktisch schon vorher. Das Verbot der Zeitarbeit ist sehr bedauerlich, weil diese an den Vorkommnissen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil hatte. [...] Die in der Regierungskoalition vereinbarten befristeten Voraussetzungen zur Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung, wie equal treatment, Quote, Höchstüberlassungsdauer von vier Monaten und Tarifvorbehalt, sind so eng und bürokratisch, dass sie für mittelständische Unternehmen der Fleischverarbeitung kaum umsetzbar sein dürften. Nach den von der NGG geäußerten Bedingungen zur Verhandlung von entsprechenden Tarifverträgen ist ohnehin sehr zweifelhaft, ob Zeitarbeitskräfte über den 01.04.2021 eingesetzt werden dürfen.“
Auch iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz findet den politischen Kompromiss inakzeptabel, arbeitsplatzgefährdend und nicht ausgegoren, "weil die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft vor allem auch aus Arbeitsschutzgründen absolut nicht ursächlich für die Probleme jener Branche sei."
Quelle: FAZ / Unternehmensberatung Schröder / iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 43329111
Kommentare (2)
Nippels
01.12.2020 11:20 Uhr Antworten
Und damit werden weitere Arbeitsplätze aus Dtl. verschwinden.
Die Tiere werden dann ins Ausland gekarrt und dann unter den dort üblichen Hygienebedingungen von den gleichen Leuten geschlachtet - nur für weniger Lohn. Ob das nun besser ist!?
Bratwurst
07.12.2020 16:15 Uhr Antworten
Immer wieder toll wie die Frauen/Herren/Diversen Politiker Entscheidungen treffen bzw. treffen wollen, ohne Ahnung von der Materie zu haben. Einfach mal wieder ein blödes Gesetz verabschieden, was wirklich niemanden etwas bringt, wie auch schon bei der gesetzlich genormten Biegung der Bananen!