BSG: Honorarärzte in Kliniken sind nicht selbstständig - AÜ als Alternative
05.06.2019
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Honorarärzte, die in Kliniken arbeiten, im Normalfall nicht als freie Mitarbeiter ohne SV-Pflicht arbeiten können (Az: B 12 R 11/18 R u.a.). Vielmehr handelt es sich in solchen Fällen um eine Scheinselbständigkeit. Begründet wird dies mit der fehlenden unternehmerischen Entscheidungsfreiheit während der Tätigkeit. Selbst eigentlich weisungsfreie Chefärzte werden so weit in die Organisation einer Klinik eingebunden, dass eigene unternehmerische Entscheidungen nicht weit genug möglich sind. Das gilt nun auch bei Kurzzeiteinsätzen. Somit dürfte dieser aktuell beliebten Gestaltungspraxis ab sofort der Boden entzogen worden sein. In Frage kommt nun neben einer direkten Anstellung vor allem auch das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung.
Quelle: Bundessozialgericht / Berliner Morgenpost / Kanzlei HK2
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