24.02.2006
Am Montag wurde von der Europäischen Kommission das »Jahr der Mobilität« eröffnet. Mit Hilfe dieser Initiative sollen die Mobilität der Arbeitskräfte erhöht, der Erwerb neuer Fähigkeiten gefördert und so ein Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosenzahlen geleistet werden. Zeitgleich steht in den meisten alten EU-Staaten die Überprüfung der Übergangsregelungen hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs für Bürger der neuen Mitgliedstaaten an. Diese Ausnahmebestimmungen enthalten Quoten und Arbeitserlaubnispflicht. Bis 30. April 2006 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen, wie sie mit der Öffnung ihrer Arbeitsmärkte verfahren wollen.
(Quelle: Neues Deutschland)