Kompromiss für Dienstleistungsrichtlinie - Zeitarbeit nicht im Geltungsbereich?
07.02.2006
Während sich die Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD letzte Woche noch nicht auf eine gemeinsame Position zur EU-Dienstleistungsrichtlinie festlegen konnte, scheint sich im EU-Parlament ein Kompromiss abzuzeichnen, der auch für die Kritiker annehmbar ist. Dieser Kompromiss, so der Spiegel, sieht folgende Regelungen vor: Im Grundsatz soll jeder, der in seiner Heimat dafür zugelassen ist, seine Dienste überall in Europa anbieten können. Ausführen muss er sie allerdings nach den dort geltenden Regeln. Zudem sollen personalintensive Bereiche wie z.B. Zeitarbeitunternehmen vollständig von der Dienstleistungrichtlinie ausgenommen werden.
(Quelle: AMP)