Östereichischer Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
22.12.2005
DIE EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE: BEDROHUNG ODER CHANCE?
Seit zwei Jahren beschäftigen sich die Personalbereitsteller mit der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sie soll dazu beitragen, dass die internationale Arbeitskräfteüberlassung erleichtert wird.
Die Richtlinie soll die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt machen. Wir haben die aktuellsten Entwicklungen im Bezug auf Österreichs Arbeitskräfteüberlasser für Sie recherchiert und die Hard
Facts zusammengetragen.
Dank VZa: Arbeitskräfteüberlasser nun doch Teil der Richtlinie!
Bereits 2004 hat das Thema für den VZa zum ersten Mal Gestalt angenommen. Damals wollte die EU-Kommission die Arbeitskräfteüberlasser von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausschließen. Für den VZa war die neue Richtlinie aber von Anfang an eine Chance um die Binnenmarktlage für die Arbeitskräfteüberlasser zu verbessern. VZa-Vizepräsident Ing. Hermann Rantasa : „Für Österreichs Arbeitskräfteüberlasser geht die neue EUDienstleistungsrichtlinie besser auf die internationalen Anforderungen ein, als die derzeitigen Entsendungsrichtlinien. Was jetzt noch mit großen bürokratischen und finanziellen Hürden verbunden ist, wird in Zukunft einfacher werden.“
Im Konkreten heißt das, weniger Behördengänge, was vor allem den Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) zugute kommt, weil der Gewerbeschein quasi in allen EUStaaten gilt. Aber auch bessere Kontrollen bei Nichteinhaltung von Gesetzen erleichtern den fairen Umgang unter den europäischen Arbeitskräfteüberlassern. Dieser Tatbestand wirkt sich auf mehreren Ebenen positiv aus. So wird zum Beispiel ein unzufriedener Mitarbeiter seine Anliegen beim zuständigen Amtshilfeverfahren in Zukunft leichter einklagen können als bisher. VZa-Präsidentin Dr. Viktoria TISCHLER: „Schwarze Schafe unter den Zeitarbeitsunternehmen werden so sukzessive ausgesiebt. Das hilft uns dabei unser Image als seriöser Anbieter von Arbeitskräften durchzusetzen.“ Diese und noch
weitere Vorteile waren also für den VZa ausschlaggebend um die EU-Kommission von ihrem ursprünglichen Vorhaben ab zubringen. Mit der Unterstützung des europäischen Dachverbandes für Zeitarbeit, dem CIETT, ist dem VZa dieser Durchbruch dann schlussendlich auch geglückt.
Danach kam es zu einem ersten Entwurf der EUDienstleistungsrichtlinien, der auch in den Medien für viel Aufsehen gesorgt hat. Im Laufe des Jahres wurden cirka eintausend Änderungen eingefügt. Erst letzten Monat am 22. November 2005 hat der federführende EUBinnenmarktausschuss den Richtlinien Entwurf überarbeitet und in einer Abstimmung angenommen. Dabei einigten sich die EU-Abgeordneten darauf, dass die Arbeits-, Verbraucher- und Umweltbestimmungen des jeweiligen EULandes eingehalten werden müssen. Am 21. Jänner 2006 wird es zur nächsten Abstimmung im EU-Parlament kommen.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die revidierte Dienstleistungsrichtlinie vom Parlament abgesegnet und der EU-Kommission zur nochmaligen Korrektur vorgelegt wird. Wird der Entwurf dann auch noch von der EU-Kommission angenommen, würde das für die Zeitarbeitsfirmen in Zukunft bedeuten, dass das Herkunftslandprinzip der EUDienstleistungsrichtlinie im Bezug auf das Arbeitsrecht für
sie nicht mehr zur Anwendung kommt. Das heißt, jeder Zeitarbeiter, würde nach in Kraft treten der EUDienstleistungsrichtlinie zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen des EU-Mitgliedslandes in das er entsandt wurde arbeiten (näheres dazu bei den Hard Facts).
Bis die neue Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich zur Anwendung kommt, wird es aber voraussichtlich noch bis 2007/2008 dauern.
Weiterführender Link: Portal der Europäischen Union, Zusatzinfo Hard Facts.