Schweiz: Kostenschub für temporär Beschäftigte
14.12.2005
Der Vollzug der flankierenden Massnahmen zur erweiterten Personenfreizügigkeit wird für temporär Beschäftigte in der Schweiz teuer. Die entsprechende Verordnung unterstellt auch sie der Beitragspflicht für Weiterbildung und für den flexiblen Altersrücktritt, sofern ein für allgemein verbindlich erklärter GAV vorliegt. Viele Leiharbeiter können aber diese Leistungen, für die sie bezahlen müssen, gar nicht beanspruchen.
(Quelle: Neue Zürcher Zeitung)