30.05.2006
Die Staaten der Europäischen Union einigten sich am späten Montagabend in Brüssel auf die so genannte EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese sieht vor, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nach den Bedingungen des Ziellandes und nicht des Heimatlandes angeboten werden müssen. Die Zeitarbeitsbranche ist neben einigen anderen Branchen gänzlich von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Europa-Parlaments.
(Quelle: n-tv.de)