Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
21.10.2005
Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BGIA hat eine Handlungshilfe erarbeitet, die Betrieben bei der Gefährdungsbeurteilung, zu der sie nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, helfen wird:
Sie müssen vor den beabsichtigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mögliche Gefährdungen (Gesundheitsgefahren sowie Brand- und Explosionsgefahren) beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Gefahren für die Umwelt werden hierbei nicht berücksichtigt.
Mit der Verwendung dieser Handlungshilfe ist der entscheidende Einstieg gelungen, auch wenn noch nicht in jedem Fall alles getan ist, was das Gefahrstoffrecht fordert. Um noch offene Probleme abklären zu können sollte ggf. ein Experte der zuständigen Berufsgenossenschaft hinzugezogen werden.
Die Handlungshilfe finden Sie hier.