Ausnahmsloser Ausschluss männlicher Bewerber führt zu Entschädigungsanspruch
11.07.2014
Sonstige Themen
Wer eine Arbeitsstelle ausschreibt und dabei die Bewerbung von Männern ausnahmslos ausschließt, macht sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschädigungspflichtig. Dies zeigt ein vom Berliner Arbeitsgericht (ArbG) entschiedener Fall (42 Ca 1530/14). Die beklagte taz schrieb zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen eine Stelle ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund aus und lehnte die Bewerbung von Männern - unter ihnen die des Klägers - von vornherein ab. Der Kläger hat die Beklagte daraufhin auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG in Anspruch genommen. Ihm wurden vom Gericht drei Monatsgehälter zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Quelle: steuernetz)