Unfreundlicher Verkäufer darf gekündigt werden
02.06.2004
Kündigungen
Verhält sich ein Verkäufer immer wieder unfreundlich Kunden gegenüber, ist eine ordentliche Kündigung rechtens. Zu dieser Entscheidung kam das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.
Geklagt hatte ein Verkaufsleiter, der für einen Händler für Autozubehör tätig war. Er hatte sich mit einem Kunden gestritten, der sich später bei der Geschäftsleitung über ihn beschwerte. Diese mahnte den Mitarbeiter daraufhin ab. Als der Kläger dem Kunden am folgenden Tag ein unfreundliches Fax schickte, in dem er ihn für die Abmahnung verantwortlich machte, kündigte der Arbeitgeber.
Zu Recht, wie nun die Frankfurter Arbeitsrichter feststellten. Schließlich müssten Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darauf achten, dass ihre Mitarbeiter sich Kunden gegenüber höflich verhielten. Zeige sich ein Mitarbeiter daher wiederholt unfreundlich im Umgang mit Kunden, rechtfertige dies nach einer Abmahnung die Kündigung.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 24.05.2004; Aktenzeichen: 9 Ca 5801/03
(Quelle: Personalverlag)