Sonderzahlung auch für freigestellten Betriebsrat
02.04.2004
Sonstige Themen
Auch einem freigestellten Betriebsratsmitglied stehen leistungsbezogene Bonuszahlungen zu. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.
Geklagt hatte ein freigestelltes Mitglied des Betriebsrats, das vor seiner Freistellung als Abteilungsleiter tätig gewesen war. Als der Mann erfuhr, dass 3 Kollegen in vergleichbarer Position Sonderzahlungen erhalten hatten, verlangte auch er diesen Bonus. Der Arbeitgeber lehnte jedoch ab. Schließlich habe es sich bei den Beträgen um leistungsbezogene Sonderzahlungen gehandelt.
Die Frankfurter Arbeitsrichter entschieden nun, der Kläger hätte die Sonderzahlung auch als freigestelltes Mitglied des Betriebsrat bekommen müssen. Das Gehalt eines Betriebsrat smitglieds dürfe nicht geringer sein, als das von vergleichbaren Kollegen "mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung" und auch eine Freistellung dürfe ihm nicht zum Nachteil werden. Das Gericht sprach dem Mann daher eine Gehaltsnachzahlung in Höhe von 22.000 € zu.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main; Aktenzeichen: 1 Ca 4394/03
(Quelle: Personalverlag)