Kündigung nach anonymen Briefen rechtens
05.02.2004
Kündigungen
Verschickt ein Mitarbeiter anonyme Briefe mit Beleidigungen gegen den Betriebsleiter, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Das entschied das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt/Main.
Der Kläger war vor Gericht gezogen, um einen Aufhebungsvertrag anzufechten, den er mit seinem Arbeitgeber geschlossen hatte. Er war der Ansicht, seine Vorgesetzten hätten ihn dabei unter unzulässigen Druck gesetzt. Schließlich hätten sie ihm die fristlose Kündigung angedroht. Doch vor den Arbeitsrichtern musste der Mitarbeiter zugeben, zuvor einen anonymen Brief mit Beleidigungen gegen den Betriebsleiter verfasst und verschickt zu haben.
Für die Frankfurter Arbeitsrichter war der Fall damit klar: Ihrer Meinung nach ist eine fristlose Kündigung nach dem Versand anonymer Schmähbriefe rechtens. Der Arbeitgeber hätte den Mitarbeiter somit auch fristlos entlassen dürfen. Die Drohung, genau dies zu tun, falls der Mitarbeiter den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würde, hielt das Gericht daher für legitim. Der Aufhebungsvertrag wurde für wirksam erklärt.
Landesarbeitsgericht Hessen, Frankfurt/Main; Meldung vom 05.01.2004; Aktenzeichen: 11 Sa 1811/02
(Quelle: Personalverlag)