Arbeitnehmer muss für falsch betankten LKW haften
22.01.2004
Sonstige Themen
Betankt ein Lastwagenfahrer aus Versehen den LKW seines Arbeitgebers mit Benzin statt Diesel, muss er für einen Teil des entstandenen Motorschadens aufkommen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Mainz.
Das Gericht gab damit der Zahlungsklage eines Transportunternehmens teilweise statt. Ein Aushilfsfahrer des Betriebs hatte einen LKW versehentlich mit Benzin betankt. Der Schaden, der deswegen am Motor des Fahrzeugs entstand, belief sich auf ca. 5.000 €. Diese Summe forderte der Arbeitgeber nun von dem Mitarbeiter zurück.
Die Richter gestanden dem Unternehmen zwar einen Anspruch auf Zahlung des Schadens durch den Mitarbeiter zu. Dieser habe schließlich grob fahrlässig gehandelt. Den vollen Schaden muss der Fahrer jedoch nicht ersetzen. Der Arbeitgeber müsse bei einem Arbeitsverhältnis einen Teil des Schadens als „Betriebsrisiko“ selbst übernehmen. Den zerstreuten Mitarbeiter verurteilte das Gericht aus diesem Grund nur zur Zahlung von 2 Dritteln der Schadenssumme.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Mainz; Meldung vom 29.12.2003; Aktenzeichen: 7 Sa 631/03
(Quelle: Personalverlag)