Regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld nicht einseitig kürzbar
22.10.2003
Sonstige Themen
Hat der Arbeitgeber seit mindestens 3 Jahren ohne jeden Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt, darf er diese Gratifikation nicht einfach einstellen oder kürzen. Darauf macht ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main aufmerksam.
Der Kläger war vor Gericht gezogen, nachdem sein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld, das bisher ein Monatsgehalt betragen hatte, um ein Fünftel gekürzt hatte. Nach Ansicht des Unternehmens war dies durchaus legitim – schließlich habe man das Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt.
Dies war für die Frankfurter Arbeitsrichter aber nicht ausreichend. Da der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld in den vergangenen 3 Jahren jeweils ausgezahlt hatte, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies freiwillig geschehe, sei eine „betriebliche Übung“ entstanden. Eine Kürzung oder Streichung des Weihachtsgeldes von Seiten des Arbeitgebers sei somit nicht mehr möglich. Stimmten die Mitarbeiter einer solchen Maßnahme nicht zu, bleibe ihm nur der Weg der Änderungskündigung – aber auch diese müsse genau begründet werden, so die Richter.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 09.10.2003; Aktenzeichen: 4 Ca 12836/02
(Quelle: Personalverlag)