Schadenersatz wegen verspätetem Arbeitszeugnis nur bei konkretem Schadensnachweis
15.10.2003
Sonstige Themen
Arbeitnehmern steht nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Arbeitszeugnis zu. Doch um für ein verspätet ausgestelltes Zeugnis Schadenersatz zu bekommen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er nur auf Grund des fehlenden Zeugnisses nicht für eine neue Arbeitsstelle ausgewählt wurde. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hessen.
Die Klägerin hatte ihr Arbeitszeugnis von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einer Bank, erst nach mehreren Monaten erhalten. Da sie sich ohne dieses Zeugnis bei anderen Unternehmen nicht erfolgreich um eine neue Stelle bewerben konnte, verlangte sie von der Bank Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts.
Als die Frankfurter Richter jedoch genauer nachforschten, musste die Frau zugeben, sich gar nicht erst beworben zu haben. Den erhofften Schadenersatz wollte das Gericht der Klägerin darum nicht zusprechen. Schließlich hätte sie dafür beweisen müssen, dass sie sich bei anderen Firmen beworben habe, jedoch nur wegen des fehlenden Zeugnisses abgelehnt worden sei.
Landesarbeitsgericht Hessen, Frankfurt; Meldung vom 25.09.2003; Aktenzeichen: 2 Sa 159/03
(Quelle: Personalverlag)