Viele Einzelverstöße rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung
09.07.2020
Kündigungen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (6 Sa 65/18) hat entschieden, dass etliche kleine Pflichtverstöße eines Arbeitnehmers, die für sich allein eine Kündigung nicht rechtfertigen, nicht ohne weiteres zu einem Gesamtverstoß aufsummiert werden können, so dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte. Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung habe gerade zum Gegenstand, dem Arbeitnehmer zu signalisieren, dass es so wie bisher nicht weitergehen könne. Komme aber dieses Signal vom Arbeitgeber nicht, könne dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden, er hätte bei einem weiteren Pflichtverstoß wissen müssen, dass nunmehr auch ohne vorherige Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen würden.
Quelle: BAP