Arbeitgeber darf Bewerber nicht allgemein nach Strafverfahren fragen
04.06.2020
Sonstige Themen
Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden, dass Arbeitgeber im Einstellungsverfahren nicht allgemein über frühere Verurteilungen und laufende strafrechtliche Ermittlungen befragen dürfen. Dies sei nur zulässig, wenn die Vorstrafen für die Art der zu besetzenden Stelle relevant sind. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber in einem Formblatt nach "gerichtlichen Verurteilungen/schwebenden Verfahren" gefragt. Die Richter stellen klar, dass kein allgemeines Recht gibt, Fragen zu früheren Verurteilungen und Ermittlungsverfahren zu stellen, denn dadurch könne das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzt werden. Wenn die Frage zu weit gefasst ist, dürfe der Bewerber auch lügen. Der Arbeitgeber dürfe nur dann nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren fragen, wenn diese Zweifel an der Eignung für den konkreten Arbeitsplatz aufkommen ließen.
Quelle: Juraforum