Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck nur unter Zustimmung des Beschäftigten
06.02.2020
Arbeitszeiten
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht erforderlich ist und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig ist. (Az.: 29 Ca 5451/19).
Update 26.08.2020: Auch das Landesarbeitsgericht Berlin als höhere Instanz urteilt entsprechend (10 Sa 2130/19).
Quelle: gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de / Verlag Dr. Otto Schmidt