Auch freiwilliger Verzicht auf Pausen durch Arbeitnehmer ist rechtswidrig
14.11.2019
Arbeitszeiten
Das Juraforum befasst sich in einem aktuellen Beitrag mit der Frage, ob es zulässing ist, dass Arbeitnehmer freiwillig zugunsten eines früheren Feierabends auf Pausen verzichten. Unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird dies klar verneint. Die einzulegenden Mindestpausen sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt und dabei handelt sich um ein Schutzgesetz, das nicht disponierbar ist. Letztendlich geht es darum, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers durch Einlegung von Arbeitspausen geschützt werden soll. Mehr noch: legt der Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Pausen nicht ein, kann der Arbeitgeber u.a. mit Bußgeldern zur Verantwortung gezogen werden.
Quelle: Juraforum