BAG Urteil zu Branchenzuschlägen zieht Kreise
24.02.2017
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil zahlreichen Leiharbeitnehmern Metall-Branchenzuschläge zuerkannt, die zwar in die Automobilindustrie überlassen waren, jedoch nicht direkt in der Produktion tätig waren (wir berichteten). Dem Kölner Express zufolge geht es allein in den verhandelten Fällen insgesamt um Millionbeträge. Die IG Metall sieht sogar Präzedenzfälle für Tausende Leiharbeitnehmer. IG Metall Bevollmächtigter Roßmann: „Wir werden mit dem von uns erstrittenen Urteil eine Lawine lostreten.“
Quelle: Kölner Express