Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP
01.12.2005
Vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde nun offenbar doch das vor einigen Monaten von der IG Metall im Zuge der Lohndumpingvorwürfe gegen Manpower und SIEMENS angekündigte (und mittlerweile fast wieder vergessene) Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP eingeleitet.
Der CGB hatte zwischenzeitlich argumentiert, die IG Metall nicht berechtigt, ein solches Verfahren anzustrengen, da gegen die IG Metall unter dem Aktenzeichen 12 BV 550/05 vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein Beschlussverfahren laufe. Dieses Verfahren ist jedoch mittlerweile im Wesentlichen zu Gunsten der IG Metall ausgegangen. Gleichzeitig stärkt dieses Urteil aber auch die Position des CGB.
Eine erste Anhörung vor dem Arbeitsgericht Berlin wird voraussichtlich im März 2006 stattfinden. Die Klage der IG Metall stützt sich überwiegend auf die gleichen Argumente, wie schon im so genannten „Stuttgarter Verfahren“ gegen die Christliche Gewerkschaft Metall. Damals wurde in der 2. Instanz die Klage abgewiesen und damit die Christliche Gewerkschaft für tariffähig erklärt. Spannend dürfte es werden, wenn in diesem Fall das Bundesarbeitsgericht im Januar 2006 die Revision verhandelt.
(Quelle: personalorder.de)